Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht einem Software-Entwickler Recht gegeben, der das in der Lesser General Public License (LGPL) verankerte Urheberrecht verletzt sah (AZ I-8 O 293/09).
Der ZDF-Software „Wiso mein Büro 2009“ wurde das Open-Source-Programm „FreeadhocUDF“ beigefügt, ohne Quellcode und Autor zu nennen. Hiergegen hat die adhoc dataservice GmbH aus Virneburg geklagt und kann nun Schadensersatz fordern.
Das Bochumer Landgericht war der Auffassung, die Software wurde unberechtigt verwendet, weil weder Autor noch Quelltext genannt wurden. Das Urteil im Volltext steht allen Interessierten auf der Website der Kanzlei Dr. Bahr zur Verfügung.