So verurteilte das OLG Frankfurt (Urteil vom 21.07.2016 – 16 U 233/15) einen Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe. Wird der Account von Dritten für rechtswidrige Beiträge missbraucht, haftet der Kontobesitzer, wenn er die Zugangsdaten nicht sorgfältig behandelt hat. Dazu zählt auch, wenn man auf Computern von Freunden anmeldet und die History und Cookies nicht löscht.